DaZ Pilot
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Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM)

Stand: September 2026

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Diese Dokumentation beschreibt die technischen und organisatorischen Maßnahmen der Softstack GmbH gemäß Art. 32 DSGVO für den Betrieb der cloudbasierten SaaS-Variante von DaZ Pilot. Sie bildet Anlage 2 zum Auftragsverarbeitungsvertrag und orientiert sich an den Bausteinen des BSI IT-Grundschutzes.

Hosting-Standort: zertifiziertes Rechenzentrum der IONOS SE in Frankfurt am Main (ISO 27001, BSI C5, BSI IT-Grundschutz).

1. Vertraulichkeit

1.1 Zutrittskontrolle

Physischer Zugang zu den Verarbeitungssystemen ist auf das Rechenzentrum der IONOS SE beschränkt. Nachweislich umgesetzt werden unter anderem:

  • 24/7-Zugangskontrolle und Videoüberwachung
  • biometrische und/oder chipkartenbasierte Zutrittssicherung
  • protokollierte Zutritte und Besuchermanagement
  • physische Trennung und abgesicherte Serverräume gemäß den IONOS-Zertifizierungen

Softstack-Mitarbeitende haben keinen physischen Zutritt zu den Serverräumen; der Zugang erfolgt ausschließlich remote über gesicherte Verwaltungswege.

1.2 Zugangskontrolle

  • Authentifizierung über Session-Tokens (SHA-256-gehasht) bzw. OpenID Connect (Moodle)
  • Passwort-Policy und Session-Timeouts
  • Multi-Faktor-Authentifizierung für privilegierte Admin-Zugänge zur Infrastruktur
  • Super-Admin-API-Schlüssel mit Mindestlänge von 64 Zeichen
  • keine Weitergabe von Zugangsdaten; Zugang nur für autorisierte Mitarbeitende

1.3 Zugriffskontrolle

  • Rollenbasiertes Zugriffssystem (RBAC) mit den Rollen Super-Admin, Lehrkraft und Schüler:in
  • Prinzip der geringsten Rechte (Least Privilege)
  • schulbezogene Mandantentrennung: Datenbankabfragen sind über school_id scoped
  • getrennte Qdrant-Collections und Classifier-Blobs (school_classifiers) je Schule
  • Audit-Logs für kritische Vorgänge (Rechteänderungen, Löschungen, Vertragsbezogene Aktionen)

1.4 Trennungskontrolle

  • logische Mandantentrennung auf Anwendungsebene (schuleigene Datensätze)
  • getrennte Entwicklungs-, Test- und Produktionsumgebungen
  • Produktivdaten werden nicht in Entwicklungs- oder Testsystemen verwendet

1.5 Pseudonymisierung

  • Schüler:innen-Profile werden pseudonymisiert gespeichert; personenbezogene Zuordnung erfolgt über die Moodle-OIDC-Kennung der jeweiligen Bildungseinrichtung
  • Session-Tokens werden ausschließlich gehasht gespeichert
  • Kamerabilder/Frames werden nur temporär zur Klassifikation verarbeitet und nicht dauerhaft als Rohbild dem Nutzerprofil zugeordnet

2. Integrität

2.1 Weitergabekontrolle

  • externe Kommunikation ausschließlich über TLS 1.3
  • der ML-Service (SigLIP 2 / LinearSVC) ist nur im privaten Netzwerk erreichbar und nicht öffentlich exponiert
  • keine Übermittlung personenbezogener Daten in Drittländer außerhalb der EU/des EWR
  • verschlüsselte administrative Zugänge (SSH/VPN) zur Infrastruktur

2.2 Eingabekontrolle

  • Protokollierung kritischer Eingaben und Änderungen (Audit-Logs)
  • strukturiertes Logging (Pino) mit nachvollziehbaren Zeitstempeln und Akteursbezug
  • nachvollziehbare Lösch- und Rechteänderungsvorgänge

3. Verfügbarkeit und Belastbarkeit

3.1 Verfügbarkeitskontrolle

  • angestrebte monatliche Verfügbarkeit von 99 % (vgl. § 7 AGB), exklusive geplanter Wartung
  • Health-Checks für Backend, ML-Service und abhängige Dienste
  • containerisierter Betrieb (Docker) mit Orchestrierung und automatischem Neustart bei Ausfällen
  • Schutz vor Überlastung durch Ressourcenlimits und Monitoring

3.2 Wiederherstellbarkeit

  • tägliche Backups der Datenbank mit 30-Tage-Rotation
  • dokumentierte Recovery-Verfahren
  • Wiederanlauf der Services über Infrastructure-as-Code / Docker-Compose

4. Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung, Bewertung und Evaluierung

4.1 Datenschutz-Management

  • Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten gemäß Art. 30 DSGVO
  • regelmäßige Überprüfung der TOM und des Löschkonzepts (mindestens jährlich)
  • Datenschutz-Ansprechpartner: hello@softstack.io (kein benannter Datenschutzbeauftragter nach § 38 BDSG erforderlich)

4.2 Incident-Response

  • dokumentierter Prozess zur Erkennung, Bewertung und Behandlung von Sicherheitsvorfällen
  • Benachrichtigung des Verantwortlichen innerhalb von 72 Stunden nach Kenntnis einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten (vgl. § 10 AVV)
  • Koordination mit dem Hosting-Partner IONOS SE bei infrastrukturellen Vorfällen

4.3 Auftragskontrolle

  • Verarbeitung ausschließlich auf dokumentierte Weisung (vgl. AVV)
  • Register genehmigter Sub-Auftragsverarbeiter (Anlage 3 AVV)
  • vertragliche Weitergabe der Datenschutzpflichten an Sub-Auftragsverarbeiter

5. Weitere Maßnahmen

5.1 Verschlüsselung

  • Datenübertragung: TLS 1.3
  • Speicherung: Verschlüsselung at-rest gemäß den Standardmaßnahmen des Rechenzentrums; Session-Tokens gehasht (SHA-256)

5.2 Nachhaltigkeit und Transparenz

  • klimaneutraler Betrieb und Green-Coding-Standards bei der Softwareentwicklung
  • Quelloffenheit unter EUPL 1.2 – öffentliches Repository auf OpenCoDE

Diese TOM werden bei wesentlichen Änderungen der Architektur oder der eingesetzten Infrastruktur aktualisiert. Die jeweils aktuelle Fassung ist unter dieser URL abrufbar.

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